Technik und Ausrüstung

Technik und Ausrüstung (5)

Hier finden Sie alles zum Thema modernster Technik und Ausrüstung und unsere innovatieve vorgehensweise in der Anwendung.

Seit geraumer Zeit lagert die ARS  für ihre Kunden Material  für Stör- und Havariefälle an den von ihr  betreuten Pipelines ein. Dieser Materialbestand hat über die Jahre immer mehr zugenommen und hat damit einen großen Teil unserer Lagerfläche beansprucht. Daher haben wir  auf einer nicht genutzten Brachfläche unseres Firmengeländes ein weiteres Lager errichtet.  Das Lager besteht aus einer 360 Quadratmeter großen Kalthalle und einer knapp 300 Quadratmeter großen befestigten Außenlagerfläche. In der Halle wurde ein rund 120 Kubikmeter umfassendes Schwerlasthochregallager errichtet, dass bis zu 120 Tonnen Material aufnehmen kann.

Von Vielen sicher unbemerkt sind mit der ASR 2.2 neue Regelungen für die Organisation des Brandschutzes eingeführt wurden. Seit November 2012 muss der Unternehmer  eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern als Brandschutzhelfer ausbilden. Davor gab es nur die Regelung, dass er eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöschern schulen muss. Das klingt beides ziemlich gleich. Es gibt aber doch einige gravierende Unterschiede.

Seit dem 01.01.2013 wurde die neu ADR 2013 verabschiedet. Fast völlig unbemerkt von vielen Firmen gibt es dort auch Regelungen, die Firmen der Bau- und Dienstleistungsbranche betreffen.

Insbesondere fordert die Richtlinie:

Selbstfahrende Land-, Forst-, Bau- oder sonstige Arbeitsmaschinen, die nicht bereits nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe b oder 1.1.3.1 Buchstabe c ADR freigestellt sind und als Ladung befördert werden, müssen nach Kapitel 3.3  Sondervorschrift SV 363 ADR mit Gefahrzetteln oder Großzetteln (Placards) bezettelt werden. Im Beförderungspapier ist «BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 363» einzutragen.

Was fordert die Richtlinie genau? Wer muss die neue Richtlinie umsetzen? Was ist konkret zu tun?

Bereits seit einigen Jahren wurde in der Fachwelt der Entwurf der DIN EN 1591-4 diskutiert. Diese regelt die Qualifikation von Monteuren die Flanschverbindungen in unter Druck stehenden Rohrleitungen erstellen. Die generelle Meinung dazu war ablehnend. Dennoch hatten bereits einige Unternehmen Personal auf Basis des Entwurfs ausgebildet (u.a. ARS). Seit Dezember 2013 ist die DIN EN 1591-4 kein Entwurf mehr.

Seit Mitte diesen Jahres haben wir unser Leistungsspektrum im Bereich Spezialmessungen und Inbetriebnahmetechnologien erweitert. Mit unserer flexibel einsetzbaren Spezialmesstechnik können wir Sie ab sofort bei der Überwachung der Produktqualität an jedem Ort unterstützen.

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